Elternunterhalt Ehepartner: Wann zahlt das Kind?

Elternunterhalt nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat seit dem 1. Januar 2020 eine spürbare finanzielle Entlastung für Kinder gebracht, die potenziell unterhaltspflichtig für ihre Eltern sind. Diese Neuregelung hat die Bedingungen, unter denen Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, maßgeblich verändert. Insbesondere wurde die Einkommensgrenze angehoben, um sicherzustellen, dass die Unterhaltspflicht nur bei einer deutlich höheren finanziellen Leistungsfähigkeit der Kinder greift. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für viele Familien, deren Einkommen bisher knapp über den alten Grenzen lag.

Die 100.000-Euro-Grenze: Wann müssen Kinder zahlen?

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Kinder ihren Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese klare finanzielle Hürde schützt Kinder, deren Einkommen darunter liegt, vor einer Unterhaltspflicht. Das bedeutet, dass die meisten Kinder von dieser Regelung profitieren und nicht mehr für den Elternunterhalt aufkommen müssen, es sei denn, ihr Einkommen überschreitet diese signifikante Grenze. Vorhandenes Vermögen des Kindes spielt für die Erreichung dieser 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt zunächst keine Rolle.

Wie wird das Bruttoeinkommen berechnet?

Für die Berechnung des relevanten Bruttoeinkommens beim Elternunterhalt werden nicht nur das reguläre Gehalt, sondern auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge berücksichtigt. Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens können jedoch bestimmte Kosten abgezogen werden. Dazu gehören insbesondere Werbungskosten, Krankenvorsorgebeiträge, Darlehensverbindlichkeiten und Aufwendungen für die private Altersvorsorge. Diese Abzugsmöglichkeiten stellen sicher, dass nur das tatsächlich verfügbare Einkommen für die Berechnung herangezogen wird, und berücksichtigen die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen.

Was ist das Schonvermögen beim Elternunterhalt?

Das Schonvermögen dient dem Schutz des Unterhaltspflichtigen. Es schützt einen Teil seines Vermögens, damit sein eigener Lebensstandard und seine Altersvorsorge nicht gefährdet werden. Dieses Vermögen steht dem Unterhaltspflichtigen zur eigenen Lebensführung und zur Sicherung seiner Zukunft zur Verfügung und muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden. Wenn Kinder den Elternunterhalt nicht aus ihrem Einkommen zahlen können, müssen sie zwar auf ihr Vermögen zurückgreifen, jedoch ist das Schonvermögen davon ausgenommen.

Elternunterhalt Ehepartner: Das Einkommen des Partners

Spielt das Einkommen des Ehepartners eine Rolle?

Grundsätzlich wird das Einkommen des Ehepartners des unterhaltspflichtigen Kindes nicht zur Berechnung der 100.000-Euro-Grenze für Elternunterhalt herangezogen. Dies bedeutet, dass die finanzielle Situation des Partners des Kindes nicht direkt die eigene Unterhaltspflicht bestimmt. Allerdings kann das Einkommen des Ehepartners bei der Ermittlung des Familieneinkommens und des verfügbaren Anteils für den Unterhaltspflichtigen eine Rolle spielen, wenn es um die genaue Berechnung der Höhe des Unterhalts geht, sobald die 100.000-Euro-Grenze überschritten ist.

Haftung mehrerer Kinder und Enkel

Bei mehreren unterhaltspflichtigen Kindern haften diese anteilig entsprechend ihren individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Das bedeutet, dass nicht jedes Kind gleich viel zahlen muss, sondern die Last entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit verteilt wird. In bestimmten Fällen können auch Enkelkinder unterhaltspflichtig werden, wenn ihre Eltern (also die Kinder des Pflegebedürftigen) nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu leisten. Schwiegerkinder sind grundsätzlich nicht zum Elternunterhalt verpflichtet, da keine direkte Verwandtschaft ersten Grades besteht.

Berechnung und Vermeidung von Elternunterhalt

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Wenn das Jahresbruttoeinkommen des Kindes die Grenze von 100.000 Euro übersteigt, prüft das Sozialamt die Leistungsfähigkeit des Kindes und berechnet die genaue Höhe des Elternunterhalts. Dabei wird ein Mindestselbstbehalt berücksichtigt, der dem Unterhaltspflichtigen für die eigene Lebensführung verbleibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro (Stand 2024) für den Elternunterhalt angemessen ist. Dieser Selbstbehalt schützt einen Teil des Einkommens für die eigene Lebensführung.

Kann man Elternunterhalt vermeiden?

Elternunterhalt muss nicht in jedem Fall gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder von der Unterhaltspflicht befreit werden. Dazu gehören besondere Härtefälle oder schwere vorwerfbare Verfehlungen der Eltern gegen das Kind. Auch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten auf die Kinder kann unter Umständen die Unterhaltspflicht beeinflussen. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen und zu vermeiden, dass unnötig Unterhalt gezahlt wird.

Verwirkung des Anspruchs: Wann verfällt er?

Eltern können ihren Anspruch auf Elternunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen verwirken. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eltern grobe Verfehlungen gegen das Kind begangen haben, die das Kindeswohl nachhaltig beeinträchtigt haben. In solchen Fällen ist es unbillig, wenn die Eltern weiterhin Unterhalt von ihren Kindern verlangen könnten. Dies ist eine wichtige Regelung, die das Familienrecht vorsieht, um auch die Rechte der unterhaltspflichtigen Kinder zu schützen.

Häufigste Fragen und Antworten

Müssen Kinder in jedem Fall für die Pflege der Eltern zahlen?
Nein, Kinder müssen nur dann Unterhalt zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.

Was gehört zum „Jahresbruttoeinkommen”?
Dazu zählen neben dem Gehalt auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen.

Wie haften mehrere Geschwister?
Mehrere Kinder haften anteilig entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Was ist das Schonvermögen?
Es schützt einen Teil des Vermögens des Unterhaltspflichtigen für dessen Lebensstandard und Altersvorsorge.

Spielt das Einkommen des Ehepartners eine Rolle?
Grundsätzlich nicht für die 100.000-Euro-Grenze, aber bei der genauen Berechnung der Unterhaltshöhe kann es relevant werden.

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